Zur Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen bei Übernahme des amtlichen Belehrungsmusters der BGB-InfoV unter Berücksichtigung der Entscheidung des LG Halle vom 13.05.2005 – Az. 1 S 28/05

in: Verbraucher und Recht (VuR) 2006, S. 384

In seinem Aufsatz befasst sich Rechtsanwalt Faustmann erstmals mit der Frage der (Un-)Zulässigkeit des gesetzlichen Musters für Widerrufsbelehrungen. In einer sehr umfangreichen Erörterung arbeitete er heraus, dass die Fehler des Gesetzgebers so schwer wiegen, dass die Unternehmer bei Verwendung dieser Belehrungen rechtswidrig handeln und sie im Falle von Gerichtsverfahren unterliegen werden.

Er erkannte dabei vor allem den schweren dogmatischen Fehler, den die herrschende Meinung zu diesem Zeitpunkt noch nicht wahrgenommen hatte, dass die gesetzliche Vorgabe die Unternehmer gerade nicht schützt, was sich in der in den Jahren danach anschließenden Diskussion letztlich bei allen Gerichten durchsetzte.

Aus aktuellem Anlass ging er zudem auf eine damals aktuelle Entscheidung des LG Halle vom 13.05.2005, Az. 1 S 28/05 ein, mit der sich erstmals ein Gericht kritisch mit dem Gesetzesmuster der Widerrufsbelehrung auseinandersetzte, während bis dahin alle übrigen Gerichte eine Wirksamkeit unterstellten.

Im Ergebnis muss hat Rechtsanwalt Faustmann hier sehr weitsichtig einen sehr vorrausschauenden Beitrag zur Notwendigkeit einer Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben geleistet. Er wies nämlich nach, dass sich nicht nur ein theoretisches Problem stellte, sondern vielmehr davon auszugehen war, dass zum damaligen Zeitpunkt kein Vertrag, der mit einer Widerrufsbelehrung entsprechend des gesetzlichen Musters versehen war, nach Ablauf der vorgesehenen Widerrufsfrist unwiderruflich war. Genau dies ist die Problemstellung, die sich infolge der massiven Zinssenkungen zu einem großen Bankenproblem wurde, noch immer aktuell unter dem Stichwort „Widerrufsjoker“. Zudem warnte der Kollege Faustmann vor erheblichen wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen, die sich in den Folgejahren in tausenden von Abmahnungen realisieren sollten.