§ 97a UrhG (neu) – Eine Antwort auf ausufernde Abmahnkosten?

in: Verbraucher und Recht (VuR) 2008, S. 332

Mit dem Aufsatz thematisiert Rechtsanwalt Faustmann die für Private eingeführte Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs bei Abmahnungen im Zuge der Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere mit der Norm des § 97a UrhG. Hierbei zeigt er typische Fallgestaltungen von Urheberrechtsverletzungen im geschäftlichen und …

Mit dem Aufsatz thematisiert Rechtsanwalt Faustmann die für Private eingeführte Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs bei Abmahnungen im Zuge der Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere mit der Norm des § 97a UrhG. Hierbei zeigt er typische Fallgestaltungen von Urheberrechtsverletzungen im geschäftlichen und im nicht geschäftlichen Verkehr auf und nimmt eine erste Bewertung der neuen Regelung vor.

Dabei kommt er zum Ergebnis, dass mit der Erstattungsbegrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro im Bereich der nicht geschäftlichen Urheberrechtsverstöße eine sinnvolle und angemessene Regelung geschaffen wurde.