Diese Webseite dient der öffentlichen Darstellung zu Konflikten des Inhabers der Webseite und den dazugehörigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Sie ist insoweit aber noch im Aufbau und mag im Weiteren auch ständigen Änderungen und Ergänzungen unterworfen sein.
Die Gesamtstreitlage ist jedoch sehr umfangreich und kann und soll deshalb derzeit noch nicht dargestellt werden.
Sie bietet aber schon jetzt Raum für die Hinterlegung eines „offenen Briefes“ des Inhabers vom 01.03.2026 an den Justizminister des Landes NRW (Dr. Limbach).
Inhaltlich geht es dabei um ebenso gravierende wie nicht mehr hinnehmbare zivilprozessuale Abläufe vor dem 4. Senat des OLG Düsseldorf.
Die dortige Dienstaufsicht ist dazu seit Juni 2025 in Kenntnis, jedoch ohne ihrerseits einzuschreiten, so dass dazu nunmehr auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde zur Dienstaufsicht des OLG selbst an das Justizministerium des Landes NRW eingereicht wurde.
In deren Nachgang wurde nunmehr auch dieser hier hinterlegte Brief verfasst.
Auslöser zum jetzigen Vorgehen war, wie der dortige Vorsitzende Dr. Weishaupt den Inhaber wohl im April 2025 (undatiert) bei dessen Betreuungsgericht anzeigte, dass man bei diesem zum Unterzeichner ein entsprechendes Verfahren einleiten möge, um dessen Betreuungsbedürftigkeit im Sinne des § 1814 BGB zu prüfen (Vorwurf der fehlenden Geschäftsfähigkeit).
Dies geschah, ohne dass Dr. Weishaupt den Unterzeichner kannte, dazu Hinweise erteilte oder angehört hatte, auch ohne diesen dazu irgendwann zu informieren, sowie auf Privatbriefkopf von Dr. Weishaupt in der „ich-Form“ als Anzeigender. Es war folglich kein gerichtliches Handeln, das da erkennbar wäre.
Das Betreuungsgericht wies diese Anzeige seinerzeit postwendend zurück, was der Unterzeichner aber ebenso nur zufällig im Nachhinein erfuhr.
Schon dieser Ablauf und dann auch weitere nachgehende Abläufe entwickelten sich dabei immer unglaublicher, in einer schwerst ZPO-widrigen Weise.
Als warnendes Signal an Anwälte und auch künftige Parteien dient der hier verfasste Brief. Man muss sich darüber bewusst sein, was einem als Anwalt oder als Partei am OLG Düsseldorf passieren kann, jedenfalls vor dem 4. Senat, wenn man diesen kritisch mit seit Jahrzehnten unstreitiger BGH-Rechtsprechung oder Kardinalpflichten von VR (Versicherungsunternehmen) konfrontiert.
Dass sich hinter alledem Konfliktlagen verbergen, die solches Richterverhalten seit Jahren versucht haben zu provozieren, soll auch hier nicht verschwiegen sein. Es wird hoffentlich alsbald auch wieder gerichtlich und dann hoffentlich auch auf der Webseite hier den wirklich maßgeblichen Fokus haben.
Der Unterzeichner stellt zudem klar, dass er trotz dem, was aus dem offenen Brief hervorgeht, er Dr. Weishaupt oder andere dazu noch nicht angezeigt hat und sämtliche Prüfungen in Ablehnungssachverhalten und auch der Dienstaufsicht dies hier vom Unterzeichner gerügte Handeln stetig als nicht fehlerhaft oder sogar geboten definiert haben.
Danach ist der 4. Senat des OLG Düsseldorf also umfassend im Recht.
