in: MultiMedia und Recht (MMR) 2011, S. 773
Rechtsanwalt Faustmann kommentierte hier auf Einladung der MMR aktuelle gesetzgeberische Überlegungen, wie das Wettbewerbsrecht überarbeitet werden könnte.
Er kritisierte hierbei in deutlichen Worten, wie der Gesetzgeber erwägt, offenbar ohne Aufarbeitung der tatsächlichen Rechtspraxis in ein grundsätzlich…
Rechtsanwalt Faustmann kommentierte hier auf Einladung der MMR aktuelle gesetzgeberische Überlegungen, wie das Wettbewerbsrecht überarbeitet werden könnte.
Er kritisierte hierbei in deutlichen Worten, wie der Gesetzgeber erwägt, offenbar ohne Aufarbeitung der tatsächlichen Rechtspraxis in ein grundsätzlich funktionierendes System einzugreifen. Der Gesetzgeber gefährde hiermit die Stabilität des Wettbewerbs und schmälere die Chancen der Unternehmer, sich gegen unlautere Konkurrenz angemessen zur Wehr setzen zu können. Der Gesetzgeber fördere mit seinen Vorschlägen eher den Rechtsbruch, als den Internethandel zu schützen. Zudem würden die Verbraucherrechte nachhaltig gefährdet.