in: MultiMedia und Recht (MMR) 2010, S. 284
Rechtsanwalt Faustmann kommentiert in seiner Anmerkung das Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, 2 U 51/09. Der Senat vertrat in dieser Entscheidung die Auffassung, dass sich der Kostenerstattungsanspruch für eine teilberechtigte Abmahnung nach dem Streitwert des berechtigten Teils richtet und somit keine Quotelung… „Anmerkung zur Entscheidung des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, 2 U 51/09: Abmahnkostenerstattung bei teilberechtigter Abmahnung“ weiterlesen