in: Computer und Recht (CR) 2010, S. 193
Erneut kommentiert Faustmann eine von ihm auf Abgemahntenseite unterstützte Rechtsmissbrauchsentscheidung zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bei eBay. Er führt in seiner Anmerkung aus, dass zu einer umfangreichen Abmahntätigkeit weitere Umstände hinzutreten müssen, um die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung… „Anmerkung zur Entscheidung des OLG Hamm vom 12.11.2009, Az. I-4 U 93/09: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung“ weiterlesen
